Mietbedingungen
Was für jede Buchung bei Jidori gilt. Kurz und ohne Kleingedrucktes.
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der Imagemedia GmbH, Gibelinstrasse 25, 4500 Solothurn (nachfolgend «Jidori») und dem Mieter über die Vermietung von Fotoboxen, Audio-Gästebüchern, Spielgeräten und Zubehör.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Jidori sie schriftlich bestätigt.
2. Buchung und Vertragsabschluss
Eine über die Website abgeschickte Buchung ist verbindlich. Die Verfügbarkeit wird beim Abschicken geprüft; der Mietvertrag kommt mit dem Absenden der Buchung zustande, und Sie erhalten unmittelbar danach eine Bestätigung per E-Mail.
Sollte ein Gerät wider Erwarten nicht verfügbar sein – etwa wegen eines Defekts –, melden wir uns umgehend und bieten ein gleichwertiges Gerät oder die vollständige Rückerstattung an.
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig sein. Die im Buchungsformular gemachten Angaben müssen richtig und vollständig sein.
Buchungen sind ab zwei Tagen Vorlaufzeit möglich. Für kurzfristigere Anfragen bitten wir um einen Anruf.
3. Preise, Mietdauer und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.1 %; sie wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Miete wird pro Tag verrechnet und ist nach Wochentag gestaffelt: Für Montag bis Donnerstag gilt der Wochentagspreis, für Freitag bis Sonntag der Wochenendpreis. Beide Beträge sind bei jedem Artikel ausgewiesen. Das Total ergibt sich aus der Summe der Tage im gebuchten Zeitraum, Abhol- und Rückgabetag eingeschlossen.
Die Zahlung erfolgt nach Wahl per Rechnung, TWINT oder Kreditkarte. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.
4. Kaution
Für einzelne Artikel kann eine Kaution vereinbart werden. Ist eine solche vorgesehen, wird sie bei der Buchung ausgewiesen, ist bei Übergabe zu hinterlegen und nicht Teil des Mietpreises.
Die Kaution wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe innerhalb von zehn Tagen vollumfänglich zurückerstattet. Jidori ist berechtigt, Kosten für Beschädigungen, fehlendes Zubehör oder aussergewöhnliche Reinigung mit der Kaution zu verrechnen.
5. Lieferung, Abholung und Aufbau
Auf Wunsch liefert Jidori das Mietgut, baut es auf und weist den Mieter in die Bedienung ein. Die Lieferkosten setzen sich aus einer Pauschale für Auf- und Abbau und den gefahrenen Kilometern ab dem Sitz von Jidori in Solothurn zusammen (Hin- und Rückweg, für Lieferung und Abholung je eine Fahrt), zu den bei der Buchung ausgewiesenen Ansätzen und mindestens zum ausgewiesenen Mindestbetrag. Massgebend ist die bei der Buchung angegebene Adresse der Location.
Der Mieter stellt sicher, dass am Aufstellungsort ein geeigneter, trockener und ebener Standplatz sowie eine gewöhnliche 230-V-Steckdose in erreichbarer Nähe vorhanden sind und der Zugang für den Transport frei ist.
Bei Abholung durch den Mieter erfolgt die Übergabe am Sitz von Jidori. Die Abholzeiten sind flexibel; der Termin wird vorab unter 079 530 60 60 vereinbart. Der Mieter ist für einen sachgerechten Transport verantwortlich.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter behandelt das Mietgut sorgfältig und verwendet es ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort. Insbesondere:
- Das Mietgut darf nicht an Dritte weitervermietet oder überlassen werden.
- Eingriffe in Technik, Software oder Gehäuse sind untersagt.
- Elektrische Geräte dürfen nicht im Regen oder in nasser Umgebung betrieben werden.
- Der Mieter beaufsichtigt das Mietgut während der ganzen Mietdauer und schützt es vor Diebstahl und Beschädigung.
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat – auch für Schäden durch Gäste.
7. Störungen während der Miete
Jidori ist während der Mietdauer telefonisch erreichbar und unterstützt bei Störungen. Der Mieter meldet Störungen unverzüglich und unternimmt keine eigenen Reparaturversuche.
Kann ein Defekt, der nicht durch unsachgemässe Nutzung entstanden ist, nicht behoben werden, erstattet Jidori den Mietpreis anteilig für die Ausfallzeit zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder entgangene Aufnahmen, sind ausgeschlossen, soweit Jidori kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
8. Rückgabe
Das Mietgut ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, sauber und im übernommenen Zustand zurückzugeben. Für jeden angebrochenen Tag verspäteter Rückgabe wird der Tagesmietpreis verrechnet.
Fehlendes oder beschädigtes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
9. Stornierung
Mit der Buchung ist der Termin reserviert und für andere Anfragen gesperrt. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht bei dieser Miete nicht.
Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Kostenfolgen, berechnet auf dem Mietpreis:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- 13 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 75 %
- ab 3 Tage vor Mietbeginn: 100 %
Statt einer Stornierung ist eine Verschiebung meist die bessere Lösung: Sie ist einmalig und bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich, sofern der Wunschtermin verfügbar ist. Bereits bezahlte Beträge werden dabei vollständig angerechnet.
Kann Jidori die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die es zu vertreten hat, wird der bereits bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Bilder, Aufnahmen und Datenschutz
Alle während des Events entstandenen Bilder und Sprachaufnahmen gehören dem Mieter und werden ausschliesslich an ihn übergeben. Jidori löscht die Daten spätestens 60 Tage nach Übergabe.
Eine Veröffentlichung einzelner Aufnahmen durch Jidori – etwa in der Galerie dieser Website oder auf Social Media – erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Freigabe des Mieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass abgebildete Personen mit einer solchen Freigabe einverstanden sind.
Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Solothurn, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.